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Verschmelzung: Stadtwerke Münster GmbH Hrb02.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 11342: Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH, Ungenannte Str. ??, D-48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2014 mit der Stadtwerke Münster GmbH mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster HRB 343) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH, Münster.

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