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Vorstand (5 Personen) · Gewinnabführung: United Internet AG · Formwechsel: 1&1 Access Holding GmbH · Anschrift · Rechts­form: GmbH · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb30.04.2013 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 16.04.2013)

Auf einen Blick

Text

1&1 Telecommunication AG, Ungenannte Str. ??, D-56410 Montabaur. Aktiengesellschaft. Satzung vom 20.03.2013. Geschäftsanschrift: Ungenannte Str. ??, D-56410 Montabaur. Gegenstand: der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere an solchen Unternehmen, die in den nachgenannten Geschäftsbereichen tätig sind. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus die Übernahme von Beratungsaufgaben und Dienstleistungen aller Art bei der Anwendung von Telekommunikationsprodukten und dem Einsatz von Datenmehrwertdiensten, insbesondere über das Internet oder ähnliche Übertragungsmedien, der Handel mit Informationstechnologie-Produkten aller Art auf eigene und fremde Rechnung. Weiterhin die Publikation, Distribution und Erhebung von Daten aller Art in Datennetzen. In diesem Zusammenhang Vertrieb, Aufstellung und Schulungen im Bereich von elektronischen Daten-, Kommunikations- und Netzwerkanschlußsystemen, Herstellung und Vertrieb von Software sowie branchenübliche Dienstleistungen. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dommermuth, Ralph, Montabaur, *??.??.????; Huhn, Markus, Neuerkirch, *??.??.????; Moritz, Dirk, Offenbach, *??.??.????; Witt, Martin, Reichertshausen, *??.??.????; Wüst, Christian, Oberursel, *??.??.????, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der 1&1 Access Holding GmbH, Montabaur (Amtsgericht Montabaur HRB 23033) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.03.2013. Mit der United Internet AG mit Sitz in Montabaur (Amtsgericht Montabaur HRB 5762) als herrschendem Unternehmen ist am 10.04.2012 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Die Gesellschafterversammlung vom selben Tag hat zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 1&1 Telecommunication AG, Montabaur.

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