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Verschmelzung: Siemens AG, Siemens AG Hrb03.05.2013 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung, 30.04.2013)
Auf einen Blick
Text
ELIN Energietechnik GmbH, Ungenannte Str. ??, D-13629 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2013 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Siemens AG mit Sitz in München und Berlin (Amtsgericht München HRB 6684; Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 12300 B) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des; Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ELIN Energietechnik GmbH, Berlin.
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