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Verschmelzung: Scandferries GmbH Hrb02.07.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 4472: Scandlines Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-18119 Rostock
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.06.2014 mit der Scandferries GmbH mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock HRB 10646) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Scandlines Deutschland GmbH, Hamburg.