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Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2013 und der Ergänzung vom … Hrb 25.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.04.2013)
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Expert Eyes Gesellschaft für Sicherheits- und Veranstaltungspersonal mbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-49074 Osnabrück
. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.02.2013 und der Ergänzung vom 22.03.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.02.2013 das von der e. K. Wibke ???????, ?????????, unter der Firma Expert Eyes Security Inh. ????? ??????? e. K. in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 203553) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Expert Eyes Gesellschaft für Sicherheits- und Veranstaltungspersonal mbH & Co. KG, Osnabrück.