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Satzung Hrb11.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.04.2013)
Auf einen Blick
Text
Impreglon SE,
Ungenannte Str. ??, D-21335 Lüneburg
. Die Hauptversammlung vom 25.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Das in der Hauptversammlung vom 30.04.2009 beschlossene bedingte Kapital (bedingtes Kapital 2009) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2012 auf 150.000,00 EUR herabgesetzt worden. Die Hauptversammlung vom 25.06.2012 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 3.940.909,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2012). Das genehmigte Kapital 2010 ist aufgehoben. Der Verwaltungsrat ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2012 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 24.06.2017 einmalig oder in Teilbeträgen mehrmals um insgesamt bis zu 4.090.909,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Impreglon SE, Lüneburg.