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Verschmelzung: The Merch Republic GmbH Hrb02.04.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.03.2013)

Auf einen Blick

Text

E.M.P. Merchandising Handelsgesellschaft mbH, Lingen (Ems),
Darmer Esch 70a, 49811 Lingen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.02.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 20.02.2013 mit der The Merch Republic GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 138314 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: E.M.P. Merchandising Handelsgesellschaft mbH, Lingen (Ems).