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Satzung Hrb21.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.03.2013)

Auf einen Blick

Text

Klempnerei-, Installations- und Rohrleitungsbau-Genossenschaft eG,
Hamburg, Eißendorfer Str. 41, 21073 Hamburg
. Die außerordentliche Generalversammlung vom 12.12.2012 hat eine Neufassung der Satzung beschlossen. Der Vorstand besteht aus mindestens einem Mitglied. Die Genossenschaft kann durch ein Vorstandsmitglied gesetzlich vertreten werden. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181 Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Klempnerei-, Installations- und Rohrleitungsbau-Genossenschaft eG, Hamburg.