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Verschmelzung: reginova GmbH · Satzung · Unternehmensgegenstand Hrb25.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.03.2013)
Auf einen Blick
Text
Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH,
Ingolstadt, Ringlerstraße 28, 85057 Ingolstadt
. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Beschaffung, Handel mit und Vertrieb von Gas, elektrischer Energie und Fernwärme im eigenen und in fremden Namen und auf eigene oder fremde Rechnung sowie Erbringung aller hierzu erforderlichen Dienstleistungen zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt Ingolstadt - und soweit rechtlich zulässig - anderer Gemeinden mit Gas, elektrischer Energie und Fernwärme, sowie Erbringung von Vertriebs- und Abrechnungsdienstleistungen für die Stadt Ingolstadt, deren Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften im Zusammenhang mit der Wassergewinnung und -versorgung; Versorgung von Kunden der produzierenden Industrie, der kommunalen und privaten Wirtschaft mit allen notwendigen Medien und Energiearten und Vermarktung von Überschussstrom, Erbringung von Energiedienstleistungen, insbesondere im Bereich des Contracting (Einspar- und Anlagencontracting) sowie Planung, Errichtung, Erwerb, Unterhaltung, Wartung und Verwaltung von technischen Einrichtungen (einschließlich Kraftwerken) zur Versorgung der Bevölkerung der Stadt Ingolstadt - und soweit rechtlich zulässig - anderer Gemeinden mit Gas, elektrischer Energie und Fernwärme. Die reginova GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRB 3314) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH, Ingolstadt.