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Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2012 ermächtigt, bis zum 31.12.2012, 300.000 eigene … Hrb18.03.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 15.03.2013)

Text

maxingvest ag,
Ungenannte Str. ??, D-22297 Hamburg
. Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.12.2012 ermächtigt, bis zum 31.12.2012, 300.000 eigene Aktien zu anderen Zwecken als dem Handeln in eigenen Aktien zu erwerben. Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie mus EUR 2.000,00 befragen (zugleich niedrigster und höchster Gegenwert). Ferner ist der Vorstand unter anderem ermächtigt, die erworbenen Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG einzuziehen, ohne das die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung verändert nicht das Grundkapital, sondern es erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG ( 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand wird ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend der Zahl der eingezogenen Aktien zu ändern und diese Änderung nach Wirksamwerden der Einziehung der Aktien zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: maxingvest GmbH & Co. KGaA, Hamburg.