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Verschmelzung: Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG Hrb01.03.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.02.2016)

Auf einen Blick

Text

HRA 9072: Schwanhäußer Finanz GmbH & Co. KG, Ungenannte Str. ??, D-90562 Heroldsberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Schwanhäußer Industrie Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Heroldsberg (Amtsgericht Fürth HRA 6622) verschmolzen. Die Verschmelzung ist am 29.02.2016 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen worden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schwanhäußer Finanz GmbH & Co. KG, Heroldsberg.

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