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Verschmelzung: Bürosysteme Heckel & Schulz & Co. GmbH Hrb05.02.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.02.2013)

Text

Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH,
Langenhagen, Europaallee 17, 30855 Langenhagen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.12.2012 und der Gesellschafterversammlung der Firma Bürosysteme Heckel & Schulz & Co. GmbH vom 20.12.2012 mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 60695 B) als übertragender Rechtsträger verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des; Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH, Langenhagen.