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Verschmelzung: Mondi Consumer Packaging AG Hrb 06.02.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.02.2013)

Auf einen Blick

Text

Mondi Holding Deutschland GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-83064 Raubling
. Die "Mondi Consumer Packaging AG" mit dem Sitz in Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 9775) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung des übernehmenden und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Mondi Holding Deutschland GmbH, Halle.