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Satzung Hrb03.01.2013 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.12.2012)
Auf einen Blick
Text
Deutsche Telefon Standard AG,
Ungenannte Str. ??, D-55116 Mainz
. Die Hauptversammlung vom 20.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.04.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2015 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.000.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I/2012). Das bestehende genehmigte Kapital (Genehmigtes Kapital I /2011) in Höhe von 750.000,00 EUR ist aufgehoben.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz.