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Übernahme: RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG · Ausgliederung: RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG Hrb28.12.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2012)

Auf einen Blick

Text

RPC Bramlage GmbH,
Lohne, Brägeler Str. 70, 49393 Lohne
. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2012 und der Gesellschafterversammlung der RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG vom 29.11.2012 den Unternehmensteil Werkzeugbau als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die RPC Bramlage Werkzeugbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 203466) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RPC Bramlage GmbH, Lohne.