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Vorstand: Markus Ernst, Stefan Ernst · Formwechsel: ERNST² Architekten, Stefan und Markus Ernst Partnerschaft · Anschrift · Kapital: 100.000 € · Ver­tre­tungs­re­ge­lung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb17.12.2012 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen, 14.12.2012)

Auf einen Blick

Text

ERNST² Architekten AG,
Stuttgart, Martin-Luther-Straße 40, 70372 Stuttgart
. Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.04.2012 mit Änderung vom 12.11.2012. Geschäftsanschrift:
Martin-Luther-Straße 40, 70372 Stuttgart
. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken sowie die Erstellung von Fachgutachten. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Ernst, Stefan, Stuttgart, *??.??.????; Ernst, Markus, Stuttgart, *??.??.????. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PartG "ERNST² Architekten, Stefan und Markus Ernst Partnerschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart PR 720380) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ERNST² Architekten AG, Stuttgart.