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Verschmelzung: WIKA GmbH Hrb13.12.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.12.2012)
Auf einen Blick
Text
WIKA Systems GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-63920 Großheubach
. Die WIKA GmbH mit dem Sitz in Klingenberg-Trennfurt (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 235) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WIKA GmbH, Klingenberg a. Main.