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Satzung Hrb11.01.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 84718: Golf Post AG,
Köln, Im Mediapark 5, 50670 Köln
. Die Hauptversammlung vom 08.12.2015 hat beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 50.000,00 zu erhöhen. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.12.2015 ist die Satzung entsprechend in § 5 Absatz 1 und Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 08.12.2015 hat ferner die Schaffung eines genehmigten Kapitals sowie die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 5 Abs. 2a (Genehmigtes Kapital) beschlossen. 550.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.12.2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 07.12.2020 gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 250.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Golf Post AG, Köln.