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Verschmelzung: POCO Einrichtungsmärkte GmbH Hrb08.01.2016 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 5520: POCO Trade-Mark Verwaltungsgesellschaft mbH, Bergkamen (
Ungenannte Str. ??, D-59192 Bergkamen
). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.10.2015 mit der POCO Einrichtungsmärkte GmbH mit Sitz in Bergkamen (Amtsgericht Hamm HRB 4743) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: POCO Trade-Mark Verwaltungsgesellschaft mbH, Bergkamen.