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Verschmelzung: PKG International GmbH Hrb 30.11.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.11.2012)
Auf einen Blick
Text
PUTSCH GmbH & Co. KG,
Ungenannte Str. ??, D-67657 Kaiserslautern
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.11.2012 mit der PKG International GmbH mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 31016) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PUTSCH GmbH & Co. KG, Kaiserslautern.