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Verschmelzung: Pro-Mo Beschäftigungsgesellschaft mbH Hrb18.12.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 404893: RE-KO GmbH Regionales Kompetenzzentrum,
Ungenannte Str. ??, D-99947 Bad Langensalza
. Die Pro-Mo Beschäftigungsgesellschaft mbH Bad Langensalza mit dem Sitz in Bad Langensalza (Amtsgericht Jena HRB 401267) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 mit Nachtrag vom 21.09.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: RE-KO GmbH Regionales Kompetenzzentrum, Bad Langensalza.