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Verschmelzung: Stadtwerke Mainz Netze GmbH Hrb 18.12.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 41010: Stadtwerke Mainz Eigentums GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55118 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.12.2015 mit der Stadtwerke Mainz Netze GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz - HRB 41319) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerke Mainz Eigentums GmbH, Mainz.