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Verschmelzung: Bischof + Klein Beteiligungs GmbH Hrb 18.12.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.12.2015)
Auf einen Blick
Text
HRB 10864: Bischof + Klein Beteiligungs SE,
Lengerich, Rahestraße 47, 49525 Lengerich
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2015 mit der Bischof + Klein Beteiligungs GmbH mit Sitz in Lengerich (Amtsgericht Steinfurt HRB 9865) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bischof + Klein Beteiligungs SE, Lengerich.