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Geschäftsführer (1 Person) · Verschmelzung: mateco AG Hrb19.11.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 12.11.2012)

Auf einen Blick

Text

TH-Lift GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-06179 Teutschenthal-Zscherben
. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: ???????, ??????????, Mannheim, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.09.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der mateco AG mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20385) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: TH-Lift GmbH, Teutschenthal.