Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: Artmann GmbH Hrb11.12.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 9610: Semper idem Underberg GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-47495 Rheinberg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2015 mit der Artmann GmbH mit Sitz in Rheinberg (Amtsgericht Kleve HRB 6519) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Semper idem Underberg AG, Rheinberg.