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Formwechsel: SRP Consulting AG Hrb27.11.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
PR 2739: SRP Consulting Schlei Rabenhorst Partnerschaft Unternehmensberater, Köln (
Im Klapperhof 33, 50670 Köln
). Die Partnerschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses der Partner vom 17.07.2015 in die SRP Consulting AG mit Sitz in Köln formwechselnd umgewandelt worden, gemäß §§ 190 ff., 225a ff., 214 ff. UmwG. Die Umwandlung wird erst mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform im Register des Sitzes des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SRP Consulting AG, Köln.