Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: AMG Mining AG Hrb 24.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 17.10.2012)
Text
Graphit Kropfmühl Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-94051 Hauzenberg
. Die Hauptversammlung vom 27.08.2012 hat im Zusammenhang mit der Verschmelzung die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, AMG Mining AG mit Sitz in München ( AG München, HRB 198934) gegen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden AMG Mining AG. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2012 mit der AMG Mining AG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 198934) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Graphit Kropfmühl AG, Hauzenberg.