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Löschung · Verschmelzung: Stadtbus Tuttlingen Klink GmbH Hrb 22.10.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 15.10.2012)
Auf einen Blick
Text
KVT Kreisverkehrsgesellschaft Tuttlingen mbH,
Ungenannte Str. ??, D-78532 Tuttlingen
. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2011 mit Abänderung vom 28.09.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.05.2012 und 04.10.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stadtbus Tuttlingen Klink GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 451158) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KVT Kreisverkehrsgesellschaft Tuttlingen mbH, Tuttlingen.