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Verschmelzung: Aachener Bausparkasse AG · Name: Aachener Bausparkasse AG · Satzung Hrb 16.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.10.2012)

Auf einen Blick

Text

HUK-COBURG-Bausparkasse AG,
Ungenannte Str. ??, D-96450 Coburg
. Die Hauptversammlung vom 15.08.2012 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere § 1 (Firma) geändert. Firma geändert, nun: Neue Firma: Aachener Bausparkasse AG. Die Aachener Bausparkasse AG mit dem Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 88) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2012 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15.08.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 14.08.2012 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Aachener Bausparkasse AG, Aachen.