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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Satzung Hrb20.05.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 39401: Rheinmetall AG,
Düsseldorf, Rheinmetall Platz 1, 40476 Düsseldorf
. Die Hauptversammlung vom 06.05.2014 hat die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Neufassung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Weiter wurde die Neufassung des § 4 Abs. 4 (Bedingtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 5. Mai 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 50.000.000,00 EUR, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Er ist hierbei berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.05.2014 um bis zu 20.000.000,00 EUR zur Bedingung von Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Rheinmetall AG, Düsseldorf.

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