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Verschmelzung: Heimfarth, Schultheiß, Bühler und Partner Steuerberatungsgesellschaft Hrb20.05.2014 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Text
HRB 24007: ETL - Heimfarth, Schultheiß, Bühler & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-56073 Koblenz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2013 nebst Ergänzung vom 17.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2013 und 17.04.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.11.2013 und 17.04.2014 mit der Heimfarth, Schultheiß, Bühler und Partner Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz PR 208) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ETL - Heimfarth, Schultheiß, Bühler & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Koblenz.