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Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Stadtwerke Überlingen GmbH … Hrb 08.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.10.2012)

Text

Stadtwerk am See GmbH & Co. KG,
Überlingen, Kurt-Wilde-Straße 10, 88662 Überlingen
. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Stadtwerke Überlingen GmbH", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 580611) am 01.10.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Technische Werke Friedrichshafen GmbH", Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 630670) am 01.10.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Stadtwerk am See GmbH & Co. KG, Überlingen.