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Verschmelzung (3 Firmen) Hrb08.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.10.2012)

Auf einen Blick

Text

Bosch Rexroth Aktiengesellschaft,
Stuttgart, Zum Eisengießer 1, 97816 Lohr
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 24.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.07.2012 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "Bosch Rexroth Mechatronics GmbH", Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 22), "Bosch Rexroth Electric Drives and Controls GmbH", Lohr am Main (Amtsgericht Würzburg HRB 578) und "HÄGGLUNDS DRIVES GmbH", Haan (Amtsgericht Wuppertal HRB 13311) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bosch Rexroth AG, Lohr.