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Personen · Übernahme: Monika Becker Fahrzeugtechnik e. K. · Ausgliederung: Monika Becker Fahrzeugtechnik e. K. · Spaltung: Monika Becker Fahrzeugtechnik e. K Hrb08.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.10.2012)
Auf einen Blick
Text
M. Becker MobiE Generatoren GmbH & Co. KG,
Gerlingen, Benzstraße 6, 70839 Gerlingen
. Die e. K. Monika ??????, ?????????, *??.??.???? hat als Inhaberin der Firma "Monika Becker Fahrzeugtechnik e. K.", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 727822) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012, 14.08.2012 und 05.09.2012 und des entsprechenden Versammlungsbeschlusses auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: M. Becker MobiE Generatoren GmbH & Co. KG, Gerlingen.