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Verschmelzung: THEISEN Baumaschinen AG Hrb 02.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.09.2012)

Auf einen Blick

Text

THEISEN Baumaschinen Mietpark GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-80333 München
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der THEISEN Baumaschinen AG mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 109409) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: THEISEN Baumaschinen Mietpark GmbH, München.