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Verschmelzung: ESM- Entwicklungsgesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH Hrb02.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.09.2012)
Auf einen Blick
Text
FAMIS Gesellschaft für Facility Management und Industrieservice mbH,
Saarbrücken, Preußenstraße 19, 66111 Saarbrücken
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 mit der ESM- Entwicklungsgesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 10309) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: FAMIS GmbH, Saarbrücken.