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Verschmelzung: VR-Bank Werdenfels eG Hrb02.10.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.09.2012)

Text

Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim (
Ungenannte Str. ??, D-82362 Weilheim
). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.05.2012 sowie Beschluss ihrer Vertreterversammlung vom 16.05.2012 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 23.05.2012 mit der VR-Bank, Volks- und Raiffeisenbank im Landkreis Garmisch-Partenkirchen eG mit dem Sitz in Garmisch-Partenkirchen (Amtsgericht München GnR 1887) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Weilheim eG, Weilheim.