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Verschmelzung: THEISEN Baumaschinen AG Hrb28.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.09.2012)

Auf einen Blick

Text

EUDAT Verwaltungs-GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-85622 Feldkirchen
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 06.08.2012 mit der THEISEN Baumaschinen AG mit dem Sitz in Feldkirchen (Amtsgericht München HRB 109409) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: EUDAT Verwaltungs-GmbH, Feldkirchen.