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Verschmelzung: Züblin Stahlbau GmbH Hrb 28.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.09.2012)

Auf einen Blick

Text

SSM Stahlbau Sondergleisbau Maschinenbau GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-26452 Sande
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 14.08.2012 mit der Züblin Stahlbau GmbH mit Sitz in Senftenberg (Amtsgericht Cottbus HRB 735 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SSM Stahlbau Sondergleisbau Maschinenbau GmbH, Sande.