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Verschmelzung: E. ON Kerkraft GmbH Hrb24.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2012)

Auf einen Blick

Text

Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Power AG und der E. ON Kernkraft GmbH, Lingen/
Ungenannte Str. ??, D-49811 Lingen/Ems
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der Speicherbecken Geeste OHG der RWE Power AG und der E. ON Kerkraft GmbH mit Sitz in Geeste (Amtsgericht Osnabrück HRA 120189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kernkraftwerksbeteiligung Lippe-Ems beschränkt haftende OHG, Lingen (Ems).