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Verschmelzung: KVG Forsthausweg Verwaltungsgesellschaft mbH Hrb20.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.09.2012)

Auf einen Blick

Text

M.M. Warburg & Co. KGaA,
Hamburg, Ferdinandstraße 75, 20095 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der KVG Forsthausweg Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92908) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: M.M.Warburg & Co. (AG & Co.) KGaA, Hamburg.

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