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Löschung · Verschmelzung: E. Begerow GmbH & Co. KG Hrb19.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 22.08.2012)
Auf einen Blick
Text
SITECO Verwaltungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-55450 Langenlonsheim
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.07.2012 mit der E. Begerow GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenlonsheim (Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 1157) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit gleichzeitiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SITECO Verwaltungs GmbH, Langenlonsheim.