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Verschmelzung: BÖAG Finanzdienst AG Hrb19.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.09.2012)

Auf einen Blick

Text

BÖAG Börsen Aktiengesellschaft, Hamburg und
Hannover, Kleine Johannisstraße 4, 20457 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 20.08.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der BÖAG Finanzdienst AG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 81010) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BÖAG Börsen AG, Hamburg.

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