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Übernahme: Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG · Spaltung: Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG Hrb 18.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.09.2012)

Auf einen Blick

Text

Hans Fuchs Betonwerk GmbH & Co. KG,
Ellwangen Jagst, Sebastiansgraben 32, 73479 Ellwangen
Jagst. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2012 den Teilbetrieb "Betonwerk Windischleuba" auf die KG unter der Firma "Hans Fuchs Betonwerk Altenburg GmbH & Co. KG", Ellwangen Jagst (Amtsgericht Ulm HRA 722891) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hans Fuchs Betonwerk Ellwangen GmbH & Co. KG, Ellwangen (Jagst).