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Verschmelzung: Grundbesitz Kirchheim GmbH & Co. KG Hrb 18.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 14.09.2012)
Auf einen Blick
Text
Nass Magnet GmbH.,
Hannover, Eckenerstraße 4 - 6, 30179 Hannover
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 30.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 30.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2012 nebst Ergänzungsurkunde vom 30.08.2012 mit der Grundbesitz Kirchheim GmbH & Co. mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRA 120327) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Nass Magnet GmbH, Hannover.