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Löschung · Verschmelzung: Volksbank Alzey eG Hrb12.09.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 05.09.2012)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Worms-Wonnegau eG,
Ungenannte Str. ??, D-67547 Worms
. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 30.05.2012 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.06.2012 mit der Volksbank Alzey eG mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz, GnR 30209) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Worms-Wonnegau eG, Worms.