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Verschmelzung: Arnold Verwaltungs GmbH, Autohaus Arnold GmbH & Co. KG Hrb 03.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 27.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Rolf Arnold GmbH & Co. KG,
Filderstadt, Schillerstraße 55, 70794 Filderstadt
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die KG unter der Firma "Autohaus Arnold GmbH & Co. KG", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRA 222320) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Sodann ist mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die GmbH "Arnold Verwaltungs GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 225159) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Arnold GmbH & Co. KG, Filderstadt.