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Verschmelzung: Nestlé Deutschland AG Hrb03.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.08.2012)
Auf einen Blick
Text
WCO Kinderkost GmbH Conow,
Ungenannte Str. ??, D-19294 Malliß
-OT Conow. Gemäß § 3 Absatz 1 EGGESELLSCHAFT mbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-19294 Malliß
-OT Conow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Nestlé Deutschland AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 28163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: WCO Kinderkost GmbH Conow, Malliß.