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Verschmelzung: Zweite Kavun Hotel-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG Hrb05.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.09.2012)

Auf einen Blick

Text

Erste Kavun Hotel-Betriebs-GmbH & Co. Verwaltungs KG, Neuried,
Ungenannte Str. ??, D-82061 Neuried
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Zweite Kavun Hotel-Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit dem Sitz in Garmisch-Partenkirchen (Amtsgericht München HRA 93822) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Erste Kavun Hotel-Betriebs-GmbH & Co. Verwaltungs KG, Neuried.