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Verschmelzung: Verseidag-Indutex GmbH · Nicht mehr Teilgewinnabführung: tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH Hrb 05.09.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.08.2012)
Auf einen Blick
Text
3P InkJet Textiles Aktiengesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-83071 Stephanskirchen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom gleichen Tage mit der "Verseidag-Indutex Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit dem Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 784) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Der Teilgewinnabführungsvertrag vom 13.03.2001 mit der "tbg Technologie-Beteiligungs-GmbH" mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 4940) ist durch Vertragsablauf beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: 3P InkJet Textiles AG, Stephanskirchen.